Selbstanzeige

Grundsätzlich bevorzugen wir es im Vorfeld beratend tätig zu sein, um eine Selbstanzeige gar nicht erst notwendig zu machen. Ist es dafür bereits zu spät, stehen wir Ihnen mit ganzer Kraft beiseite und halten den Schaden für Sie so gering wie möglich.

 

Wir übernehmen die Kommunikation mit der zuständigen Strafverfolgungsbehörde und erläutern Ihnen die wesentlichen Abläufe des Selbstanzeigeverfahrens. Insbesondere gehen wir dabei auf Ihre Rechte und Pflichten ein. Schließlich überprüfen wir, ob überhaupt die Tatbestandsmerkmale einer strafbaren Steuerhinterziehung vorliegen und berechnen gegebenenfalls die Höhe der nachträglichen Steuerlast.

 

Ziel unserer Beratung in Bezug auf Selbstanzeigen ist stets die Einstellung des Verfahrens. Hier erweist sich die Kooperation mit dem erfahrenen Rechtsanwalt Arno Ezerski ebenfalls als äußerst wertvoll.