Lohn- / Buchhaltung

Die monatliche Buchführung und die Erstellung von Jahresabschlüssen gehört zum Kernbereich der Unternehmensberatung durch einen Steuerberater. Der Jahresabschluss dient nicht nur als Grundlage für die Besteuerung, er enthält auch aussagekräftige Zahlen für Kreditgeber und für Sie selbst als Unternehmer. Aus diesem Grund ist es in vielen Fällen ratsam, die Buchführung in erfahrene und vertrauenswürdige Hände zu geben. Wir kümmern uns dabei auch um die monatliche bzw. vierteljährliche Voranmeldung der Umsatzsteuer sowie der jährlichen Umsatzsteuererklärung. 


Ebenso kümmern wir uns gerne um Ihre Lohnabrechnungen. Diese können aufgrund der erforderlichen Berücksichtigung arbeits- und sozialrechtlicher Aspekte sehr komplex sein und bieten ein entsprechendes (straf-) rechtliches Risiko. Zur Vermeidung solcher Risiken, empfiehlt sich die Beauftragung von Experten.